Swimjoker

Swimjoker

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Schwimmschule Swimjoker

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Swimjoker und Kundinnen und Kunden über die Durchführung von Schwimmkursen, Schwimmtrainings, Sportgruppen, Erwachsenenkursen sowie sonstigen Angeboten im Bereich Schwimmunterricht.
  2. Kundinnen und Kunden im Sinne dieser AGB sind volljährige Teilnehmende sowie bei minderjährigen Teilnehmenden deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter. Bei minderjährigen Teilnehmenden kommt der Vertrag mit den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern zustande.
  3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Swimjoker ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
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§ 2 Leistungsangebot, Kursarten und Lernerfolg

  1. Swimjoker bietet insbesondere Anfänger-Kurse für Kinder, Fortgeschrittenen-Kurse für Kinder, Sportgruppen und Trainingsgruppen für Kinder und Jugendliche, Schwimmkurse für Erwachsene sowie weitere Kurse und Sonderangebote nach jeweiliger Kursbeschreibung an.
  2. Inhalt, Ziel, Ort, Dauer, Termine, Gruppengröße und besondere Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, der Anmeldebestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
  3. Swimjoker schuldet die fachgerechte Durchführung des gebuchten Schwimmunterrichts. Ein bestimmter Lernerfolg, insbesondere das Erreichen eines bestimmten Schwimmabzeichens, einer bestimmten Leistungsstufe oder eines bestimmten Prüfungsergebnisses, wird nicht garantiert.
  4. Die Einteilung der Teilnehmenden in Gruppen erfolgt nach Alter, Leistungsstand, Entwicklung, Sicherheit im Wasser und organisatorischen Möglichkeiten. Swimjoker ist berechtigt, Teilnehmende einer anderen geeigneten Gruppe zuzuordnen, wenn dies aus pädagogischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen sinnvoll ist.
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§ 3 Monatlicher Kursblock, Unterrichtseinheiten und Preise

  1. Ein standardmäßiger monatlicher Kursblock umfasst acht Unterrichtseinheiten.
  2. Werden in einem monatlichen Kursblock aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Kundin, des Kunden oder der teilnehmenden Person liegen, weniger als acht Unterrichtseinheiten durchgeführt und bietet Swimjoker keinen Ersatztermin an, wird die Kursgebühr anteilig neu berechnet. Dies gilt insbesondere bei Ausfall aus organisatorischen Gründen, Feiertagen, Schließung des Schwimmbads oder sonstigen Umständen, die die Durchführung der Unterrichtseinheit verhindern und nicht der Kundin, dem Kunden oder der teilnehmenden Person zuzurechnen sind.
  3. Sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung oder Anmeldebestätigung nichts Abweichendes angegeben ist, gelten folgende Preise pro monatlichem Kursblock:
KursartKursgebühr
Kinder Anfänger160,00 EUR
Kinder Fortgeschrittene140,00 EUR
Sportgruppe / Trainingsgruppe120,00 EUR
Erwachsene80,00 EUR
  1. Der Eintritt in das Schwimmbad während der gebuchten Unterrichtseinheit ist in der Kursgebühr enthalten. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt im Schwimmbad vor Beginn oder nach Ende der Unterrichtseinheit ist nicht Bestandteil der Leistung von Swimjoker und richtet sich nach den Regelungen, Haus- und Badeordnungen sowie Tarifen des jeweiligen Schwimmbads.
  2. Swimjoker ist berechtigt, Preise für künftige monatliche Kursblöcke und künftige Kurse zu ändern. Für bereits bestätigte Teilnahmen gilt der jeweils vereinbarte Preis.
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§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular, per E-Mail, schriftlich oder über einen sonstigen von Swimjoker angebotenen Buchungsweg.
  2. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der Kundin oder des Kunden auf Abschluss eines Kursvertrages dar.
  3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Swimjoker die Anmeldung ausdrücklich bestätigt, zum Beispiel per E-Mail, durch Anmeldebestätigung oder durch Rechnung.
  4. Bei minderjährigen Teilnehmenden versichern die anmeldenden gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, zur Anmeldung berechtigt zu sein und alle sorgeberechtigten Personen über die Anmeldung informiert zu haben.
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§ 5 Rechnung und Zahlung

  1. Swimjoker verwendet in der aktuellen Kursstruktur keine langfristige Abo-Laufzeit. Die Teilnahme erfolgt als monatliche Teilnahme im Rahmen eines monatlichen Kursblocks.
  2. Die Rechnung für den jeweiligen monatlichen Kursblock wird in der Regel zum Ende des entsprechenden Monats gestellt, sofern in der Anmeldebestätigung oder Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist.
  3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Ist keine gesonderte Zahlungsfrist angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig.
  4. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob die teilnehmende Person einzelne Unterrichtseinheiten aus Gründen versäumt, die in der Sphäre der Kundin, des Kunden oder der teilnehmenden Person liegen, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, privater Termine, Verspätung, fehlender Ausrüstung oder Nichterscheinen.
  5. Bei Zahlungsverzug ist Swimjoker nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die weitere Teilnahme zu verweigern, den Kursplatz anderweitig zu vergeben oder den Zugang zum Unterricht bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
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§ 6 Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitdienstleistungen

  1. Soweit es sich bei den angebotenen Kursen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Die nachfolgende Sonderregelung zum Rücktritt nach der ersten Unterrichtseinheit bleibt hiervon unberührt.
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§ 7 Sonderrücktritt nach der ersten Unterrichtseinheit für Neukundinnen und Neukunden

  1. Für Neukundinnen und Neukunden räumt Swimjoker einmalig die Möglichkeit ein, nach der ersten Unterrichtseinheit vom Kurs zurückzutreten.
  2. Der Rücktritt muss Swimjoker spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ende der ersten Unterrichtseinheit und in jedem Fall vor Teilnahme an der zweiten Unterrichtseinheit in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zugehen.
  3. Macht die Kundin oder der Kunde von dieser Möglichkeit fristgerecht Gebrauch, behält Swimjoker 20,00 EUR als Vergütung für die erste Unterrichtseinheit und den organisatorischen Aufwand ein. Der verbleibende bereits gezahlte Betrag wird erstattet. Wurde noch keine Zahlung geleistet, ist Swimjoker berechtigt, 20,00 EUR in Rechnung zu stellen.
  4. Diese Regelung gilt ausschließlich bei der erstmaligen Anmeldung der jeweiligen teilnehmenden Person bei Swimjoker. Sie gilt nicht für Verlängerungen, Folgebuchungen, spätere monatliche Kursblöcke, Bestandskundinnen und Bestandskunden oder Teilnehmende, die bereits zuvor an Kursen von Swimjoker teilgenommen haben.
  5. Nimmt die teilnehmende Person an der zweiten Unterrichtseinheit teil oder geht die Rücktrittserklärung verspätet ein, ist ein Rücktritt nach dieser Sonderregelung ausgeschlossen.
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§ 8 Versäumte Unterrichtseinheiten und Nachholmöglichkeiten

  1. Versäumt die teilnehmende Person eine Unterrichtseinheit aus Gründen, die in der Sphäre der Kundin, des Kunden oder der teilnehmenden Person liegen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift, Minderung der Kursgebühr oder Nachholung.
  2. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub, privaten Terminen, Verspätung, fehlender Ausrüstung oder Nichterscheinen.
  3. Swimjoker kann aus Kulanz eine Nachholmöglichkeit anbieten, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, der Leistungsstand der teilnehmenden Person zu der Ersatzgruppe passt und der laufende Kursbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf eine Nachholmöglichkeit besteht nicht.
  4. Eine Nachholung kann innerhalb des laufenden monatlichen Kursblocks durch Teilnahme an einer anderen geeigneten Gruppe oder an einem von der Kursleitung festgelegten Nachholtermin erfolgen.
  5. Eine Übertragung einer Nachholmöglichkeit auf den folgenden monatlichen Kursblock ist nur für aktive Kundinnen und Kunden möglich. Aktiv in diesem Sinne sind Teilnehmende, deren weitere Teilnahme am folgenden monatlichen Kursblock von Swimjoker bestätigt wurde und bei denen keine fälligen Zahlungsrückstände bestehen.
  6. Wird die Teilnahme nicht fortgesetzt, verfallen nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten und etwaige Nachholmöglichkeiten ersatzlos.
  7. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wochentag, eine bestimmte Uhrzeit, eine bestimmte Kursleitung oder eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Eine Auszahlung, Verrechnung mit späteren Kursen oder Übertragung auf andere Personen erfolgt nicht, sofern Swimjoker dem nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
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§ 9 Kursausfall und Änderungen durch Swimjoker

  1. Swimjoker ist berechtigt, einzelne Unterrichtseinheiten aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen, insbesondere bei Krankheit der Kursleitung, technischen Störungen, Schließung des Schwimmbads, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt, Feiertagen oder sonstigen Umständen, die die Durchführung der Unterrichtseinheit verhindern.
  2. Fällt in einem monatlichen Kursblock eine Unterrichtseinheit aus Gründen aus, die nicht in der Sphäre der Kundin, des Kunden oder der teilnehmenden Person liegen, bietet Swimjoker nach Möglichkeit einen Ersatztermin, die Teilnahme an einer anderen geeigneten Gruppe, eine Gutschrift oder eine anteilige Neuberechnung der Kursgebühr an.
  3. Kann ein Ersatztermin nicht angeboten werden, wird der Wert der nicht durchgeführten Unterrichtseinheit von der Rechnung abgezogen oder im folgenden monatlichen Kursblock gutgeschrieben.
  4. Swimjoker ist berechtigt, Kurszeiten, Kursorte, Kursleitungen oder Gruppenzusammensetzungen zu ändern, sofern dies aus organisatorischen, pädagogischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich und für die Kundin oder den Kunden zumutbar ist.
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§ 10 Mindestteilnehmerzahl

  1. Swimjoker kann für einzelne Kurse oder Gruppen eine Mindestteilnehmerzahl festlegen.
  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Swimjoker berechtigt, den Kurs abzusagen, den Kursbeginn zu verschieben, Gruppen zusammenzulegen oder eine geeignete Alternative anzubieten.
  3. Wird ein Kurs vollständig abgesagt und nimmt die Kundin oder der Kunde keine geeignete Alternative an, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet oder nach Vereinbarung gutgeschrieben.
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§ 11 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

  1. Die Teilnahme setzt voraus, dass die teilnehmende Person gesundheitlich zur Teilnahme am Schwimmunterricht geeignet ist.
  2. Gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen, Allergien, Epilepsie, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, körperliche oder psychische Besonderheiten, Angstzustände oder sonstige für die Sicherheit des Unterrichts relevante Umstände sind Swimjoker vor Kursbeginn mitzuteilen.
  3. Bei ansteckenden Krankheiten, Fieber, Durchfall, Erbrechen, offenen Wunden oder sonstigen gesundheitlichen Risiken ist die Teilnahme an der Unterrichtseinheit ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die Regelungen zu versäumten Unterrichtseinheiten.
  4. Swimjoker ist berechtigt, die Teilnahme zu verweigern, wenn aus Sicht der Kursleitung gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
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§ 12 Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmenden und Übergabe

  1. Eltern, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder von ihnen beauftragte Begleitpersonen sind verpflichtet, minderjährige Teilnehmende selbst zum Schwimmbad zu bringen, sie für den Unterricht vorzubereiten, umzuziehen und dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig am vorgesehenen Treffpunkt erscheinen.
  2. Die Aufsichtspflicht von Swimjoker beginnt ausschließlich mit der offiziellen Anfangszeit der gebuchten Unterrichtseinheit gemäß Kursplan und endet mit dem offiziellen Ende dieser Unterrichtseinheit.
  3. Vor Beginn und nach Ende der Unterrichtseinheit liegt die Verantwortung für minderjährige Teilnehmende vollständig bei den Eltern, gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
  4. Nach Ende der Unterrichtseinheit muss die teilnehmende Person rechtzeitig von einem Elternteil, einer gesetzlichen Vertreterin, einem gesetzlichen Vertreter oder einer beauftragten Begleitperson übernommen werden.
  5. Bleibt die teilnehmende Person nach Ende der Unterrichtseinheit im Schwimmbad, spielt, schwimmt oder badet frei oder hält sich in Umkleiden, Duschen, Eingangsbereichen oder sonstigen Bereichen der Anlage ohne Aufsicht von Swimjoker auf, ist dies nicht Bestandteil der Leistung von Swimjoker. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder Begleitpersonen. Zusätzlich gelten die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbads sowie die Anweisungen des Schwimmbadpersonals.
  6. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
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§ 13 Verhalten im Schwimmbad, Haus- und Badeordnung, Hygiene

  1. Teilnehmende und Begleitpersonen sind verpflichtet, die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbads sowie die Anweisungen der Kursleitung und des Schwimmbadpersonals einzuhalten.
  2. Das Betreten des Wassers ohne Freigabe durch die Kursleitung ist untersagt. Den Anweisungen der Kursleitung ist insbesondere aus Sicherheitsgründen unverzüglich Folge zu leisten.
  3. Teilnehmende müssen geeignete Badekleidung tragen und, soweit von Swimjoker vorgegeben, geeignete Schwimmhilfen, Schwimmbrillen oder sonstige Ausrüstung mitbringen.
  4. Swimjoker kann Teilnehmende vorübergehend oder dauerhaft vom Unterricht ausschließen, wenn sie oder ihre Begleitpersonen den Unterricht erheblich stören, andere gefährden, wiederholt Anweisungen missachten oder gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen. Erfolgt der Ausschluss aus Gründen, die die Kundin, der Kunde, die teilnehmende Person oder eine Begleitperson zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Unterrichtseinheiten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
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§ 14 Körperlicher Kontakt im Schwimmunterricht

  1. Schwimmunterricht kann aus Sicherheits- und Unterrichtsgründen körperlichen Kontakt zwischen Kursleitung und teilnehmender Person erfordern.
  2. Dieser Kontakt kann insbesondere zur Sicherung im Wasser, zur Korrektur von Bewegungsabläufen, zur Hilfestellung, zur Vermeidung von Gefahrensituationen oder zur Unterstützung beim Erlernen von Schwimmtechniken erforderlich sein.
  3. Die Kursleitung achtet hierbei auf ein angemessenes, respektvolles und pädagogisch notwendiges Maß.
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§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Swimjoker und der betroffenen Personen untersagt.
  2. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen anderer Kinder, Teilnehmender, Begleitpersonen und Kursleitungen.
  3. Swimjoker verwendet Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Teilnehmenden zu Werbe-, Social-Media- oder Öffentlichkeitszwecken nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person beziehungsweise bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter.
  4. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
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§ 16 Haftung

  1. Swimjoker haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Swimjoker, einer gesetzlichen Vertreterin, einem gesetzlichen Vertreter oder einer Erfüllungsgehilfin beziehungsweise einem Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Swimjoker haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Swimjoker der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  5. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld, Mobiltelefone oder sonstiger persönlicher Gegenstände haftet Swimjoker nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
  6. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
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§ 17 Datenschutz und Kommunikation

  1. Swimjoker verarbeitet personenbezogene Daten der Kundinnen, Kunden und Teilnehmenden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere zur Vertragsdurchführung, Kursorganisation, Kommunikation, Rechnungsstellung und Dokumentation.
  2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Swimjoker.
  3. Kursbezogene Informationen, Änderungen des Kursplans, Rechnungen, Zahlungserinnerungen und sonstige Mitteilungen können per E-Mail oder über andere von Swimjoker genutzte Kommunikationswege übermittelt werden.
  4. Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen, damit kursrelevante Informationen zugestellt werden können.
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§ 18 Verbraucherstreitbeilegung

  1. Swimjoker ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Sollte Swimjoker gesetzlich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sein oder sich freiwillig hierzu bereit erklären, wird Swimjoker hierüber gesondert informieren.
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§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Swimjoker. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
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017622615817

(Täglich von 9:00 bis 13:00)

Общая физическая подготовка для детей 6–12 лет

Развитие осанки, координации, силы и выносливости — здоровая основа для уверенности в себе и успеха в любом виде спорта.

Тренировки ОФП

Цель тренировок

Дети развивают

Дополнительно

Allgemeine Athletik für Kinder von 6–12 Jahren:

Haltung, Koordination, Kraft und Ausdauer gezielt entwickeln – die gesunde Grundlage für Selbstvertrauen und Erfolg in jeder Sportart.

Athletiktraining

Ziel des Trainings:

Die Kinder verbessern:

Zusätzlich: